Die Haftpflichtversicherung gehört zu den allerwichtigsten Versicherungen überhaupt. Im Gegensatz zur Unfallversicherung gibt es hier keinerlei gegensätzliche Meinungen von Experten, sondern die Haftpflichtversicherung wird von allen gleichermaßen als wichtig beurteilt. Wer aktuell seinen Versicherungsschutz überprüft, sollte sich auch die Police der Haftpflichtversicherung einmal genauer anschauen oder eine solche Versicherung abschließen, sofern sie nicht vorhanden ist.
Wann die Haftpflichtversicherung leistet
Die Haftpflichtversicherung leistet immer dann, wenn der Versicherte einem Dritten Schaden zufügt. Das ist etwa der Fall, wenn man als Besucher die antike Vase des Gastgebers zerbricht, sich versehentlich auf dessen Brille setzt oder wenn die Kinder den bekannten Fußball in die Fensterscheibe schießen.
Untergliedert wird der Versicherungsschutz in Personen- und Sachschäden. Insbesondere die Mietsachschäden werden hierbei abgesichert. Das heißt, tritt ein Schaden an der Mietwohnung auf, etwa durch eine umgefallene Kerze, so leistet die Haftpflichtversicherung. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Wann die Haftpflichtversicherung nicht leistet
So leistet die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht bei vorsätzlich begangenen Handlungen. Auch leistet sie nicht, wenn durch die umgefallene Kerze einige Möbelstücke verbrannt sind. Hierbei ist die Hausratversicherung in der Pflicht.
Ebenfalls leistet die ganz normale Haftpflichtversicherung nicht für Schäden, die mit dem Auto zugefügt werden. Hierfür ist die KFZ-Versicherung zuständig. Schäden, die durch ein Haustier, wie den Familienhund verursacht werden, sind in der Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht gedeckt. Ausnahmen gelten für Kleintiere. Dazu zählen Vögel, Nager und Katzen. Reptilien dagegen werden nicht in der Haftpflichtversicherung mit versichert. Für diese, ebenso wie für den Hund oder das Pferd muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Arten der Haftpflichtversicherung
An diesen Beispielen zeigt sich bereits, dass es neben der privaten Haftpflichtversicherung noch eine ganze Reihe weiterer Versicherungen gibt, die ebenfalls den Obertitel Haftpflichtversicherung tragen. Dabei sind die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die Pferdehaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht oder die Betriebshaftpflicht zu nennen.
Die Hundehalterhaftpflicht beispielsweise kommt für die Schäden auf, die anderen durch den eigenen Hund zugefügt wurden. Beispielsweise werden die Tierarztkosten übernommen, wenn der eigene Hund einen anderen Hund gebissen hat. Auch die Personenschäden, die entstehen, wenn ein Hund vor ein Auto läuft und einen Unfall verursacht, werden von der Hundehalterhaftpflicht übernommen. Die Pferdehaftpflicht umfasst im Grunde genommen die gleichen Leistungen.
Die Betriebshaftpflicht dagegen ist für alle Unternehmer von Bedeutung. Denn sie sind grundsätzlich haftpflichtig, wenn beispielsweise Kunden oder Lieferanten auf dem Betriebsgrundstück etwas geschieht. Brechen sie sich ein Bein, muss der Unternehmer haften, hat er eine Betriebshaftpflicht, zahlt diese. Darüber hinaus findet sich noch die Grundbesitzerhaftpflicht, die für unbewohnte Grundstücke gilt.