Die KFZ-Versicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Auto, das nicht mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert ist, darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die KFZ-Versicherung kommt dabei sowohl für die Sach-, als auch die Personenschäden auf, die Dritten etwa bei einem Unfall mit dem Auto zugefügt wurden. Hierbei ist auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten, da andernfalls die Schäden aus eigenen Mitteln finanziert werden müssen.
Bereiche der KFZ-Versicherung
Bei der KFZ-Versicherung unterteilt man in verschiedene Bestandteile. So wird die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung angesehen. Sie kommt, wie oben beschrieben, für Personen- und Sachschäden auf.
Daneben kann freiwillig die Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden, die als Bestandteil der KFZ-Versicherung gilt. Bei der Teilkasko-Versicherung werden beispielsweise auch Schäden am eigenen Auto, die etwa durch schwere Unwetter, Hagel oder Wildunfälle entstanden sind, übernommen. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt sogar die Schäden, die bei einem selbst verschuldeten Unfall am eigenen Wagen entstanden sind.
Die Vollkasko-Versicherung sollte in der Regel für Neuwagen oder Autos mit einem sehr hohen Wert abgeschlossen werden. Für gebrauchte Autos und Co. reicht dagegen die Teilkasko völlig aus. Unterschieden wird in beiden Varianten noch in die Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Grundsätzlich kann mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung, die oft mit 150 oder 300 Euro angeboten wird, der Beitrag zur KFZ-Versicherung gesenkt werden. Allerdings muss dieser Betrag im Schadensfall dann auch gezahlt werden.
Beitragsberechnung in der KFZ-Versicherung
Auch wenn die grundlegende Beitragsberechnung bei der KFZ-Versicherung immer gleich ist, gibt es doch enorme Unterschiede bei der Höhe der Beiträge. So wird die Schadenfreiheitsklasse, die sich danach richtet, wie lange man bereits unfallfrei gefahren ist, zugrunde gelegt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Rabattierungsmöglichkeiten. Diese gelten beispielsweise für Wenigfahrer, für Alleinfahrer oder für Personen mit Immobilienbesitz. Außerdem kann ein Rabatt gewährt werden, wenn das Auto über Nacht nicht auf der Straße, sondern in der Garage oder dem Carport abgestellt wird.